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MDRC – Medical Devices Regulatory Compliance

MDR · Praxisleitfaden · Fallbeispiele

CE-Kennzeichnung für Medizinprodukte — Irrtümer, Praxishinweise und Fallbeispiele

Möchten Sie Medizinprodukte in Europa vertreiben? Die meisten Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung — das sichtbare Ergebnis davon, dass der Hersteller die anwendbaren Anforderungen der Europäischen Union erfüllt und das geeignete Konformitätsbewertungsverfahren abgeschlossen hat.

Die CE-Kennzeichnung ist keine eigenständige Zulassung, die einfach „beantragt“ werden kann. Zunächst muss der Hersteller Zweckbestimmung und Produktklasse festlegen, funktionierende Prozesse und Dokumentationen aufbauen, die Nachweise zusammenstellen und, soweit erforderlich, eine Benannte Stelle einbeziehen.

Grafische Darstellung der CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung steht für die Erklärung des Herstellers, dass das Produkt die anwendbaren EU-Rechtsvorschriften erfüllt

Die CE-Kennzeichnung ist das Ergebnis der Konformität, keine eigenständige Registrierung

Außereuropäische Hersteller gehen häufig irrtümlich davon aus, man könne eine CE-Kennzeichnung „erhalten“, ein Produkt „für den Verkauf in der EU zertifizieren“ oder ein Produkt „registrieren“. Ein falsches Verständnis des EU-Regulierungssystems führt oft dazu, dass Hersteller Ressourcen, Zeitbedarf und eigene Möglichkeiten falsch einschätzen.

Die EU erteilt keine zentrale Medizinproduktzulassung, die einer staatlichen Zentralregistrierung entspricht. Der Hersteller führt die anwendbare Konformitätsbewertung durch, stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Bei den meisten Klassen ist eine Benannte Stelle beteiligt; gewöhnliche Produkte der Klasse I folgen der Selbsterklärung.

Dieser Artikel behält die ursprünglichen Irrtümer und Beispiele bei. Die Erläuterungen wurden jedoch an die geltende MDR und die verpflichtende Nutzung der ersten vier EUDAMED-Module seit dem 28. Mai 2026 angepasst.

Was bei fehlender oder unzulässig angebrachter CE-Kennzeichnung geschieht

Die MDR unterscheidet zwischen einem nichtkonformen und einem gefälschten Produkt. Die Folgen richten sich nach Art des Verstoßes, Gesundheitsrisiko und Recht des jeweiligen EU-Mitgliedstaats.

01

Ein Produkt ohne erforderliche CE-Kennzeichnung

Wirtschaftsakteure müssen die CE-Kennzeichnung und die Begleitdokumente prüfen. Wird ein Produkt ohne vorgeschriebene CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht, liegt eine Nichtkonformität vor. Die zuständige Behörde kann Korrekturmaßnahmen verlangen, die Bereitstellung beschränken oder untersagen sowie das Produkt vom Markt nehmen oder zurückrufen lassen.

02

Falsche Kennzeichnung oder Dokumente

Artikel 2 Nummer 9 MDR verknüpft den Begriff des gefälschten Produkts mit einer falschen Darstellung seiner Identität oder Herkunft oder der Bescheinigungen und Dokumente zu CE-Kennzeichnungsverfahren. Dies ist von einer unbeabsichtigten Nichtkonformität zu unterscheiden.

03

Teilweise Nichtkonformität nach dem Markteintritt

Eine Bescheinigung der Benannten Stelle schließt spätere Nichtkonformitäten nicht aus. Der Hersteller muss das Problem, das Risiko und den Bedarf an Korrekturmaßnahmen bewerten. Marktüberwachungsmaßnahmen hängen davon ab, ob die Konformität wiederhergestellt werden kann und ob das Produkt ein nicht vertretbares Risiko darstellt.

Falsche Erwartungen verändern Zeitplan, Budget und Marktzugangsstrategie

Die meisten Probleme beginnen nicht bei einzelnen Dokumenten, sondern bei einer falschen Vorstellung davon, was bewertet wird und wer verantwortlich bleibt.

01

Irrtum

Medizinprodukte der Klasse I müssen die MDR nicht erfüllen

Gewöhnliche nicht sterile Produkte der Klasse I ohne Messfunktion und ohne Funktion eines wiederverwendbaren chirurgischen Instruments benötigen keine Beteiligung einer Benannten Stelle. Dies befreit den Hersteller jedoch nicht von der MDR. Er muss ein dem Risiko angemessenes Qualitätsmanagementsystem, technische Dokumentation, Risikomanagement, klinische Bewertung und ein System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen unterhalten.

Produkte der Klasse I werden unter Verantwortung des Herstellers in Verkehr gebracht, unterliegen jedoch der Marktüberwachung. Bei Produkten der Klassen Is, Im und Ir ist eine begrenzte Beteiligung der Benannten Stelle hinsichtlich Sterilität, Messtechnik oder Wiederverwendung erforderlich.

02

Irrtum

Für ein einzelnes Produkt genügt es, nur seine technische Dokumentation in Ordnung zu bringen

Die Konformitätsbewertung umfasst sowohl das Produkt als auch die Prozesse, mit denen es entwickelt, hergestellt und kontrolliert wird. Die Benannte Stelle bewertet das Qualitätsmanagementsystem innerhalb des beantragten Geltungsbereichs und prüft die technische Dokumentation in dem Umfang, den das gewählte Konformitätsbewertungsverfahren vorgibt.

Eine einzelne Akte lässt sich nicht belastbar korrigieren, wenn die Lenkung von Entwicklung, Lieferanten, Änderungen, Risiken, Nichtkonformitäten und PMS nicht funktioniert. Zugleich ist die Prüfung kein uneingeschränktes Audit sämtlicher Produkte des Unternehmens — ihr Umfang richtet sich nach Zertifizierungsbereich und anwendbarem Verfahren.

03

Irrtum

Um die CE-Kennzeichnung zu „erhalten“, genügt ein Dokumentenpaket an eine Behörde

Dieser Irrtum entsteht, wenn Hersteller ihre Erfahrungen mit staatlichen Registrierungen in anderen Ländern auf die EU übertragen. Es gibt keine zentrale Einreichung eines Registrierungsdossiers, nach der eine Behörde eine Medizinproduktzulassung erteilt.

Das bedeutet nicht, dass es keine Anträge oder Einreichungen gibt. Ist eine Benannte Stelle erforderlich, beantragt der Hersteller dort die Bewertung und reicht die Dokumentation des Qualitätssystems sowie die technische Dokumentation ein. Die Registrierung von Wirtschaftsakteuren und Produkten in EUDAMED, UDI-Anforderungen und anwendbare nationale Schritte werden gesondert behandelt.

Eine Benannte Stelle erwartet gelenkte Dokumentation, die aus der tatsächlichen Entwicklung, Herstellung und Lebenszyklusbegleitung des Produkts hervorgegangen ist — kein künstlich zusammengestelltes „Registrierungspaket“.

04

Irrtum

Nach einmaligem Abschluss des Verfahrens kann die CE-Kennzeichnung unbegrenzt verwendet werden

Nach dem Markteintritt muss der Hersteller Prozesse und Dokumentation fortlaufend aktuell halten. Produktänderungen, neue Risiken, Beschwerden, schwerwiegende Vorkommnisse, PMS-Ergebnisse und neue Daten aus der klinischen Bewertung können aktualisierte Nachweise und Maßnahmen erfordern.

Bei einer Zertifizierung des Qualitätssystems nach Anhang IX führt die Benannte Stelle mindestens alle zwölf Monate Überwachungsaudits und mindestens einmal innerhalb von fünf Jahren ein unangekündigtes Audit durch. Bescheinigungen werden befristet ausgestellt. Gewöhnliche Produkte der Klasse I unterliegen keiner solchen Überwachung durch eine Benannte Stelle, die Herstellerpflichten und behördliche Kontrolle bleiben jedoch bestehen.

05

Irrtum

Sonderanfertigungen müssen die MDR nicht erfüllen

Sonderanfertigungen tragen keine CE-Kennzeichnung. Für sie gilt das besondere Verfahren nach Anhang XIII MDR einschließlich der dort vorgesehenen Erklärung für den jeweiligen Patienten oder Anwender.

Das Fehlen der CE-Kennzeichnung bedeutet keine Befreiung von der MDR. Der Hersteller muss die anwendbaren Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen, Entwicklung und Herstellung dokumentieren, die Überwachung nach dem Inverkehrbringen durchführen und die vorgeschriebenen Aufzeichnungen aufbewahren. Bei implantierbaren Sonderanfertigungen der Klasse III ist eine Benannte Stelle in dem in Artikel 52 Absatz 8 festgelegten Umfang einzubeziehen.

Der Weg beginnt mit der Zweckbestimmung, nicht mit der Suche nach einem Zertifikat

Die ursprüngliche Grafik bleibt als visuelle Übersicht erhalten. Der aktualisierte Ablauf erläutert EUDAMED, Produkte der Klasse Ir und die Prozesse nach dem Inverkehrbringen.

Abbildung 2. CE-Kennzeichnung für Medizinprodukte — regulatorischer Gesamtablauf
01

Produkt definieren

Zweckbestimmung, Qualifizierung als Medizinprodukt, Hersteller, Varianten, Zubehör und Angaben

02

Klasse bestimmen

Klassifizierungsregel nach Anhang VIII und dokumentierte Begründung

03

Nachweissystem aufbauen

QMS, Risikomanagement, klinische Bewertung, technische Dokumentation, PMS und anwendbare Prüfungen

04

Konformitätsbewertung abschließen

Selbsterklärung für gewöhnliche Klasse I oder anwendbares Verfahren mit einer Benannten Stelle

05

Marktzugang herstellen

Bevollmächtigter für Hersteller außerhalb der EU, UDI, EUDAMED, Erklärung und CE-Kennzeichnung

06

Konformität aufrechterhalten

PMS, PMCF, Vigilanz, Änderungskontrolle und Aktualisierung der Dokumentation

EUDAMED seit dem 28. Mai 2026

Die Module Akteursregistrierung, UDI/Produkte, Benannte Stellen und Bescheinigungen sowie Marktüberwachung wurden verpflichtend. Bei einem Hersteller außerhalb der EU validiert der Bevollmächtigte die Akteursregistrierung.

Ein Markt, aber unterschiedliche Bewertungstiefe je nach Klasse

Die Klassifizierung hängt nicht vom Aussehen ab, sondern von Zweckbestimmung, Dauer und Art des Kontakts, Invasivität, aktiven Eigenschaften und den weiteren Kriterien des Anhangs VIII.

Nicht steriler Tupfer als Beispiel für ein Produkt der Klasse I

Klasse I · Selbsterklärung

Nicht steriler Tupfer

Zunächst ist zu bestimmen, ob der konkrete Tupfer ein Medizinprodukt nach MDR, Zubehör oder ein Produkt im Anwendungsbereich der IVDR ist. Wird er als nicht steriles Medizinprodukt qualifiziert, kann die Klassifizierung je nach Zweckbestimmung und Körperkontakt nach Regel 1, 4 oder 5 erfolgen.

Für ein gewöhnliches Produkt der Klasse I ist keine Benannte Stelle erforderlich. Der Hersteller weist die Konformität selbst nach, stellt die Erklärung aus und bleibt vollständig für die Nachweise verantwortlich.

Nasopharyngealer Tupfer als Beispiel für ein steriles Produkt der Klasse I

Klasse Is · begrenzte Bewertung

Steriler nasopharyngealer Tupfer

Bei typischer vorübergehender Invasivität durch eine Körperöffnung kann ein solches Produkt nach Regel 5 der Klasse I angehören, sofern seine Zweckbestimmung keine andere Regel anwendbar macht. Die sterile Bereitstellung ordnet es der Unterklasse Is zu.

Die Benannte Stelle ist nur an den Aspekten beteiligt, die der Herstellung, Sicherung und Aufrechterhaltung steriler Bedingungen dienen. Für alle übrigen Konformitätsaspekte bleibt der Hersteller verantwortlich.

Spirometer als Beispiel für ein aktives Medizinprodukt der Klasse IIa

Klasse IIa · Benannte Stelle

Spirometer

Ein gewöhnliches Spirometer, das Informationen über physiologische Vorgänge liefert, gehört in der Regel nach Regel 10 zur Klasse IIa. Die endgültige Klassifizierung hängt stets von der angegebenen Zweckbestimmung, den gemessenen Parametern und den daraus folgenden klinischen Entscheidungen ab.

Die Benannte Stelle bewertet das QMS und die technische Dokumentation nach dem gewählten Verfahren. Die Prüfung umfasst unter anderem messtechnische Leistung, Software, Gebrauchstauglichkeit und klinische Bewertung.

Klasse IIb oder III · Regel 15

Produkte zur Empfängnisverhütung oder Verhinderung der Krankheitsübertragung

Produkte zur Empfängnisverhütung oder zur Verhinderung der Übertragung sexuell übertragbarer Krankheiten gehören zur Klasse IIb. Ist ein solches Produkt implantierbar oder langzeitig invasiv, gehört es zur Klasse III.

Eine höhere Klasse bedeutet eine vertiefte Prüfung der technischen Dokumentation, Risiken und klinischen Nachweise. Der genaue Weg richtet sich jedoch nach dem gewählten Konformitätsbewertungsverfahren.

Cochlea-Implantat als Beispiel für ein aktives implantierbares Produkt der Klasse III

Klasse III · Regel 8

Cochlea-Implantat

Ein Cochlea-Implantat ist ein aktives implantierbares Medizinprodukt der Klasse III. Die Benannte Stelle bewertet das QMS des Herstellers und die technische Dokumentation eingehend, einschließlich Entwicklung, Risikomanagement, präklinischer Daten, klinischer Bewertung und PMS.

Für implantierbare Produkte und Produkte der Klasse III ist eine klinische Prüfung nach Artikel 61 Absatz 4 grundsätzlich vorgesehen. Die MDR enthält jedoch Bedingungen und Ausnahmen. Die Aussage, eine Prüfung sei immer zwingend, wäre daher zu pauschal — die Entscheidung muss für das konkrete Produkt und seine Nachweisgrundlage begründet werden.

Höheres Risiko bedeutet tiefere Prüfung, die Verantwortung bleibt jedoch beim Hersteller

01

Technische Dokumentation

Die Benannte Stelle bewertet die Erfüllung der anwendbaren GSPR, das Risikomanagement, Verifizierung und Validierung sowie die in Anhang II Abschnitt 6 behandelten präklinischen und klinischen Daten.

02

Klinische Bewertung

Bei Produkten mit höherem Risiko werden die klinischen Nachweise besonders eingehend geprüft. Plan und Bericht der klinischen Bewertung müssen mit Zweckbestimmung, Angaben, Risiken und Daten nach dem Inverkehrbringen übereinstimmen.

03

PMS und PMCF

Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen und, soweit anwendbar, PMCF müssen neue Daten in Risikomanagement, klinische Bewertung und Entscheidungen über Korrekturmaßnahmen zurückführen.

04

Bevollmächtigter

Seine Pflichten ergeben sich aus dem Mandat und Artikel 11 MDR, nicht allein aus der Produktklasse. Bei Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt kann der Bevollmächtigte eines Herstellers außerhalb der EU unter den Voraussetzungen von Artikel 11 Absatz 5 gesamtschuldnerisch haften. Dadurch wird er nicht zum Ersatz für den Hersteller.

Die CE-Kennzeichnung bildet einen fortlaufenden Prozess ab, kein einmaliges Ergebnis

Jedes Medizinprodukt, das auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, muss die anwendbaren europäischen Rechtsvorschriften erfüllen. Das Erreichen der MDR-Konformität ist ein mehrstufiger Prozess, der das Produkt, seine Begleitdokumentation, Herstellungsprozesse und den Hersteller selbst umfasst.

Der regulatorische Weg hängt von Produktklasse und Produkteigenschaften ab. Gewöhnliche Produkte der Klasse I werden ohne vorherige Bewertung durch eine Benannte Stelle unter Verantwortung des Herstellers in Verkehr gebracht. Mit steigendem Risiko nimmt die Tiefe der unabhängigen Prüfung zu.

Konformität muss nicht nur erreicht, sondern fortlaufend aufrechterhalten werden. Die CE-Kennzeichnung steht daher für ein funktionierendes System — von Zweckbestimmung und Entwicklung bis zu PMS, Änderungskontrolle und Aktualisierung der Nachweise.

Prüfen Sie den Weg anhand des geltenden Rechts und der aktuellen EU-Systeme

Die herunterladbare englische Infografik fasst den CE-Kennzeichnungsprozess zusammen. Die Webseite bietet die ausführlichere und aktuellere Erläuterung.

PDF · eine Seite · Englisch

CE-Kennzeichnung und der EU-Regulierungsprozess

Englische Prozessinfografik zum Herunterladen und Drucken

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Fragen zur CE-Kennzeichnung

Benötigt jedes Produkt eine Benannte Stelle?

Nein. Gewöhnliche nicht sterile Produkte der Klasse I ohne Messfunktion oder Funktion eines wiederverwendbaren chirurgischen Instruments können der Selbsterklärung folgen. Bei Is, Im, Ir und höheren Klassen ist die Beteiligung der Benannten Stelle in dem durch Artikel 52 und das gewählte Verfahren festgelegten Umfang erforderlich.

Ist eine CE-Bescheinigung eine Verkaufsgenehmigung?

Nein. Eine Bescheinigung der Benannten Stelle ist ein Bestandteil des anwendbaren Verfahrens. Das Recht zum Anbringen der CE-Kennzeichnung entsteht, nachdem alle anwendbaren Anforderungen erfüllt, die Konformitätsbewertung abgeschlossen und die EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde.

Gilt ein Produkt ohne CE-Kennzeichnung als gefälscht?

Nicht automatisch. Ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben, liegt eine Nichtkonformität vor. Ein gefälschtes Produkt nach Artikel 2 Nummer 9 MDR betrifft eine falsche Darstellung der Identität, Herkunft oder der Bescheinigungen und Dokumente zu CE-Kennzeichnungsverfahren.

Wird die CE-Kennzeichnung auf Sonderanfertigungen angebracht?

Nein. Sie folgen dem Verfahren nach Anhang XIII und benötigen eine besondere Erklärung. Die anwendbaren MDR-Anforderungen gelten dennoch weiter.

Wann ist der CE-Kennzeichnungsprozess abgeschlossen?

Er endet nicht mit dem Markteintritt. Der Hersteller führt PMS, Vigilanz, erforderlichenfalls PMCF und Änderungskontrolle fort und aktualisiert die technische Dokumentation sowie die klinische Bewertung.

Legen Sie den richtigen Weg fest, bevor Sie das Dossier erstellen

MDRC hilft bei Qualifizierung und Klassifizierung des Produkts, bei der Wahl des Konformitätsbewertungsverfahrens und bei der Verknüpfung von QMS, technischer Dokumentation, klinischen Nachweisen und Marktzugangsanforderungen.

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