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MDRC – Medical Devices Regulatory Compliance

MDR · Anhang I · Anhang II · Anhang III

MDR-Checkliste für die technische Dokumentation

Machen Sie aus der MDR-Dokumentationsstruktur ein gelenktes und prüfbares Nachweissystem.

Prüfen Sie jeden Punkt, erfassen Sie das aktuelle Dokument oder die Begründung und erstellen Sie einen druckbaren Bericht. Ihre Eingaben verbleiben im Browser und werden nicht an MDRC übermittelt.

Prüfpunkte 59 Prüfabschnitte 7 Speicherung Nur im Browser

Prüfen Sie Rückverfolgbarkeit statt Dateianzahl

Die technische Dokumentation muss zeigen, wie das definierte Medizinprodukt die anwendbaren grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt. Ein Dokument ist nur dann aussagekräftig, wenn Geltungsbereich, Version, Genehmigungsstatus und Beziehung zum freigegebenen Produkt nachvollziehbar sind.

Die Checkliste folgt dem zusammenhängenden Nachweissystem der Anhänge I, II und III der MDR. Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Produkt, seiner Klassifizierung, Zweckbestimmung, Technologie und dem Konformitätsbewertungsverfahren ab.

01

Definieren

Produkt, Zweckbestimmung, Leistungsangaben, Konfigurationen und anwendbare Anforderungen festlegen.

02

Nachweisen

Verifizierung, Validierung und klinische Nachweise mit dem definierten Produkt verbinden.

03

Lenken

Versionen, Genehmigungen, Lieferanten, Herstellung und Änderungen rückverfolgbar halten.

04

Überwachen

PMS-Daten in Risiken, klinische Bewertung und Korrekturmaßnahmen zurückführen.

Prüfen Sie den konkreten Dokumentationsbestand

Ein Prüfpunkt ist erst erfüllt, wenn ein aktueller, genehmigter Nachweis identifiziert wurde, der mit dem freigegebenen Produkt, seinen Leistungsangaben und seinen Risikokontrollmaßnahmen übereinstimmt.

0%

Entwurf bereit

0 von 59 geprüft

Identifizieren Sie die zu prüfende technische Dokumentation

Eingaben werden nur in diesem Browser gespeichert.

Erfüllt 0
Offen 59
Nicht anwendbar 0
Geprüft 0%
01 Produktbeschreibung und Spezifikation Legen Sie die regulatorische Identität und die genaue Produktkonfiguration fest, die von der technischen Dokumentation abgedeckt wird. 0 erfüllt · 0 n. a.
01.01

Hersteller, vollständiger Firmenname, Anschrift und relevante Wirtschaftsakteure sind angegeben

Nennen Sie gegebenenfalls den EU-Bevollmächtigten und halten Sie die Angaben in technischer Dokumentation, Kennzeichnung, Registrierungen und Zertifikaten konsistent.

01.02

Produktname, Modell, Katalognummer, Varianten, Konfigurationen und Zubehör sind eindeutig zugeordnet

Der Geltungsbereich jedes Dokuments und Prüfberichts muss bis zu den freigegebenen Produktkonfigurationen zurückverfolgt werden können.

01.03

Basic UDI-DI, UDI-DI-Struktur und weitere anwendbare Produktidentifikatoren sind definiert

Beschreiben Sie die Beziehung zwischen Identifikatoren, Produktfamilien, Verpackungsebenen, Registrierungen und Zertifikatsumfang.

01.04

Die Zweckbestimmung ist vollständig und in allen gelenkten Dokumenten konsistent

Berücksichtigen Sie Indikationen, Patientengruppen, vorgesehene Anwender, Anwendungsumgebung, Funktionsprinzip, Kontraindikationen und Einschränkungen.

01.05

Die Qualifizierung als Medizinprodukt und die regulatorische Abgrenzung sind begründet

Berücksichtigen Sie gegebenenfalls Zubehör, Kombinationsprodukte, Arzneistoffe, Materialien menschlichen oder tierischen Ursprungs und Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung.

01.06

Die MDR-Klassifizierung und die angewandte Klassifizierungsregel sind begründet

Dokumentieren Sie alle anwendbaren Regeln, Auslegungen und Produktmerkmale, die sich auf die Risikoklasse auswirken.

01.07

Funktionsprinzip, Wirkungsweise und wesentliche funktionale Bestandteile sind beschrieben

Verbinden Sie die technische Architektur mit der vorgesehenen Leistung, den klinischen Aussagen und vorhersehbaren Ausfallarten.

01.08

Materialien und Stoffe mit direktem oder indirektem Körperkontakt sind identifiziert

Stellen Sie die Rückverfolgbarkeit von Materialspezifikationen, Lieferanten, Kontaktart, Kontaktdauer und Bewertung des fertigen Produkts sicher.

01.09

Frühere Generationen, ähnliche Produkte und wesentliche neue Merkmale sind berücksichtigt

Beschreiben Sie, was übernommen wurde, was sich geändert hat und wie sich Gemeinsamkeiten oder Unterschiede auf die Nachweisstrategie auswirken.

01.10

Der Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung ist erstellt und gelenkt, sofern er erforderlich ist

Stimmen Sie den SSCP bei implantierbaren Produkten und Produkten der Klasse III mit klinischer Bewertung, Risikomanagement, Gebrauchsanweisung und aktuellen PMS-Schlussfolgerungen ab.

02 Vom Hersteller bereitgestellte Informationen Kontrollieren Sie jede Aussage, jedes Symbol, jede Warnung und jeden Produktidentifikator, die für Anwender bestimmt sind. 0 erfüllt · 0 n. a.
02.01

Kennzeichnungen für Produkt, Einzelverpackung, Verkaufsverpackung und Transportverpackung sind gelenkt

Berücksichtigen Sie jede Produktkonfiguration, Verpackungsebene und Sprache des Zielmarkts.

02.02

Die Gebrauchsanweisung ist vollständig, verständlich und mit der Zweckbestimmung konsistent

Prüfen Sie Indikationen, Anwender, Vorbereitung, Anwendung, Warnungen, Kontraindikationen, Wartung, Entsorgung und Informationen zur Meldung von Vorkommnissen.

02.03

UDI, CE-Kennzeichnung, Kennnummer der Benannten Stelle und vorgeschriebene Symbole sind korrekt angebracht

Bestätigen Sie Anwendbarkeit, Position, Lesbarkeit und Übereinstimmung mit Registrierungen und Zertifizierungsdaten.

02.04

Der erforderliche Sprachumfang ist für jeden Zielmitgliedstaat festgelegt

Berücksichtigen Sie Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung, Implantationsausweis, Benutzeroberflächen und Sicherheitsmitteilungen.

02.05

Leistungsangaben, Warnungen, Kontraindikationen und Angaben zu Restrisiken sind konsistent

Vergleichen Sie technische Dokumentation, Gebrauchsanweisung, Kennzeichnung, Website, Vertriebsunterlagen und Schulungsmaterialien mit den genehmigten Nachweisen.

02.06

Implantationsausweis, Patienteninformationen und weitere produktspezifische Informationen sind verfügbar, sofern erforderlich

Dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage, bereitgestellte Sprachen, Verteilungsmethode und Übereinstimmung mit SSCP und Gebrauchsanweisung.

03 Entwicklung und Herstellung Zeigen Sie, wie das freigegebene Produkt entwickelt, hergestellt, geprüft und geändert wird. 0 erfüllt · 0 n. a.
03.01

Entwicklungseingaben, Entwicklungsergebnisse, Reviews, Verifizierung, Validierung und Übergabe sind rückverfolgbar

Verbinden Sie Anwenderbedürfnisse und regulatorische Anforderungen mit Spezifikationen, Risikokontrollmaßnahmen und objektiven Nachweisen.

03.02

Entwicklungsänderungen und Konfigurationsstände werden gelenkt

Bewerten Sie vor der Freigabe die Auswirkungen auf Zulassung, Zertifizierung, Risiken, klinische Daten, Gebrauchstauglichkeit, Software und Herstellung.

03.03

Der Herstellungsprozess ist vom Wareneingang bis zur endgültigen Produktfreigabe beschrieben

Verwenden Sie Prozessdarstellungen, Spezifikationen und gelenkte Arbeitsanweisungen mit angemessenem Detaillierungsgrad.

03.04

Alle Entwicklungs-, Herstellungs- und Sterilisationsstandorte sowie kritischen Lieferanten sind identifiziert

Definieren Sie jeden Standort, ausgelagerten Prozess, Verantwortungsbereich, Qualifizierungsstatus und die anwendbare Qualitätsvereinbarung.

03.05

Spezielle und kritische Prozesse sind validiert

Berücksichtigen Sie Prozesse, deren Ergebnis durch eine nachfolgende Prüfung oder Kontrolle nicht vollständig verifiziert werden kann.

03.06

Prozesskontrollen, endgültige Annahmekriterien und Freigabeaufzeichnungen sind festgelegt

Zeigen Sie, dass jede freigegebene Einheit oder Charge die genehmigten Spezifikationen erfüllt.

03.07

Vorgaben für Verpackung, Lagerung, Transport und Installation erhalten die Produktkonformität

Definieren Sie Umgebungsgrenzen, Schutzmaßnahmen, Installationsprüfungen und Annahmeaktivitäten.

04 Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen Machen Sie jede Entscheidung zur Anwendbarkeit und jeden Konformitätsnachweis nachvollziehbar. 0 erfüllt · 0 n. a.
04.01

Eine vollständige Anwendbarkeitsmatrix für Anhang I der MDR ist vorhanden

Bewerten Sie jede Anforderung und dokumentieren Sie für jede nicht anwendbare Anforderung eine produktspezifische Begründung.

04.02

Für jede anwendbare GSPR ist die Methode zum Nachweis der Konformität angegeben

Unterscheiden Sie Normen, Gemeinsame Spezifikationen, Prüfungen, Analysen, Verfahren und andere Nachweismethoden.

04.03

Präzise Nachweisreferenzen führen zu aktuellen gelenkten Dokumenten

Nennen Sie Dokumentenkennungen, Versionen und relevante Abschnitte und nicht nur Dokumententitel.

04.04

Normen und Gemeinsame Spezifikationen sind mit Ausgabe, Status und Anwendungsumfang aufgeführt

Dokumentieren Sie Teilanwendungen, Abweichungen und den Übergang auf neuere Ausgaben.

04.05

Lücken, Abweichungen und alternative Konformitätsmethoden sind begründet und genehmigt

Zeigen Sie, warum die gewählten Nachweise Sicherheit und Leistung ausreichend belegen.

05 Nutzen-Risiko-Analyse und Risikomanagement Verbinden Sie Gefährdungen, Risikokontrollmaßnahmen, Restrisiken, klinische Nachweise und Informationen nach dem Inverkehrbringen. 0 erfüllt · 0 n. a.
05.01

Der Risikomanagementplan definiert Geltungsbereich, Verantwortlichkeiten, Kriterien und Review-Aktivitäten

Stimmen Sie den Plan auf den genauen Produktumfang, die Lebenszyklusphase und die vorgesehenen Anwendungsbedingungen ab.

05.02

Gefährdungen und Gefährdungssituationen sind über den gesamten Lebenszyklus analysiert

Berücksichtigen Sie bestimmungsgemäße Verwendung, vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung, Transport, Installation, Wartung, Entsorgung und Bedrohungen der Informationssicherheit.

05.03

Risikokontrollmaßnahmen folgen der MDR-Kontrollhierarchie und sind verifiziert

Priorisieren Sie inhärent sichere Konstruktion, anschließend Schutzmaßnahmen und danach Sicherheitsinformationen und Schulung.

05.04

Restrisiken und vorgeschriebene Angaben stimmen mit Kennzeichnung und klinischer Bewertung überein

Verbinden Sie jedes wesentliche Restrisiko mit Anwenderinformationen, klinischen Nachweisen und gegebenenfalls der PMS-Überwachung.

05.05

Die Nutzen-Risiko-Schlussfolgerung wird durch aktuelle Nachweise gestützt

Berücksichtigen Sie jede Zweckbestimmung, Patientengruppe und wesentliche Unsicherheit und nicht nur eine zusammenfassende Bewertung.

05.06

Der Risikomanagementbericht bestätigt die Umsetzung der Maßnahmen und die Akzeptanz der Restrisiken

Dokumentieren Sie die Prüfung des Plans, die Umsetzung der Maßnahmen, das Gesamtrestrisiko und relevante Produktions- und Nachproduktionsinformationen.

05.07

Risikomanagement, Gebrauchstauglichkeit, klinische Bewertung, Cybersicherheit und PMS verwenden dieselben Produktannahmen

Beseitigen Sie Widersprüche bei Konfigurationen, Leistungsangaben, Schweregraden, Anwendergruppen und Risikokontrollmaßnahmen.

06 Produktverifizierung und -validierung Belegen Sie Sicherheit und Leistung des fertigen Produkts bei seiner vorgesehenen Verwendung. 0 erfüllt · 0 n. a.
06.01

Eine Verifizierungs- und Validierungsstrategie deckt jede anwendbare Spezifikation und Leistungsangabe ab

Ordnen Sie Anforderungen und Risikokontrollmaßnahmen den Protokollen, Annahmekriterien, Prüfmustern, Abweichungen und Berichten zu.

06.02

Technische, funktionale und leistungsbezogene Prüfungen sind für das fertige Produkt repräsentativ

Begründen Sie Prüfmuster, Worst-Case-Konfigurationen, Vergleichsprodukte, Prüfmethoden und Annahmegrenzen.

06.03

Die biologische Bewertung berücksichtigt Materialien, Verarbeitung, Kontaktart und fertiges Produkt

Verbinden Sie chemische Charakterisierung, toxikologische Bewertung, biologische Prüfungen und eine dokumentierte Gesamtschlussfolgerung.

06.04

Elektrische Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit sind nachgewiesen, sofern anwendbar

Berücksichtigen Sie das vollständige System, Zubehör, wesentliche Leistungsmerkmale, vorgesehene Umgebungen und Abweichungen.

06.05

Dokumentation zu Softwarelebenszyklus, Architektur, Anforderungen, Prüfungen und Freigabe ist vollständig

Nennen Sie die freigegebene Softwareversion, ungelöste Anomalien, SOUP oder Drittanbieterkomponenten und die Rückverfolgbarkeit zu Risiken.

06.06

Cybersicherheitsnachweise decken sichere Entwicklung, Verifizierung, Schwachstellenbehandlung und Aktualisierungen ab

Stimmen Sie Bedrohungsmodellierung, Sicherheitsanforderungen, Prüfungen, SBOM, Restrisiken und Überwachung nach dem Inverkehrbringen aufeinander ab.

06.07

Die Gebrauchstauglichkeit ist für vorgesehene Anwender und Anwendungsumgebungen validiert

Stellen Sie die Rückverfolgbarkeit kritischer Aufgaben, anwendungsbezogener Gefährdungen, formativer Arbeiten, summativer Validierung und Anwenderinformationen sicher.

06.08

Sterilisation, mikrobiologische Qualität und Validierung des Sterilbarrieresystems sind vollständig dokumentiert

Berücksichtigen Sie Bioburden, Sterilisationszyklus, Rückstände, Endotoxine oder Pyrogene, Verpackungsintegrität und Routinekontrolle.

06.09

Haltbarkeit und Stabilität während der Anwendung werden durch repräsentative Daten gestützt

Begründen Sie beschleunigte Alterung, Echtzeitdaten, Angaben nach Öffnung, Wiederverwendungszyklen und Wartungsintervalle.

06.10

Die Transport- und Vertriebssimulation deckt vorhersehbare Bedingungen und Worst-Case-Situationen ab

Verbinden Sie Umgebungsprofile, Verpackungskonfiguration, Konditionierung und Annahmekriterien nach der Prüfung.

06.11

Präklinische Studien und Tierversuche sind begründet, durchgeführt und dokumentiert, sofern anwendbar

Begründen Sie Modellauswahl, ethische Aspekte, Endpunkte, Abweichungen, Einschränkungen und Relevanz für die Anwendung am Menschen.

06.12

Spezifische Nachweise für Arzneistoffe, Gewebe, Zellen, Nanomaterialien oder resorbierbare Stoffe sind vollständig

Berücksichtigen Sie gegebenenfalls Qualität, Sicherheit, Nutzen, Ursprung, übertragbare Erreger, Aufnahme, Verteilung, Metabolismus, Ausscheidung und Konsultationsverfahren.

06.13

Messtechnische Leistung und Rückführbarkeit der Messungen sind nachgewiesen

Definieren Sie Richtigkeit, Präzision, Messgrenzen, Kalibrierung, Referenzmethoden und Anwendungsbedingungen.

06.14

Plan und Bericht der klinischen Bewertung stützen Zweckbestimmung, Leistungsangaben und Nutzen-Risiko-Schlussfolgerung

Verwenden Sie den aktuellen Stand der Technik, systematische Datensuche und -bewertung, produktspezifische Analyse und nachvollziehbare Behandlung von Evidenzlücken.

06.15

Klinische Prüfungen und Äquivalenzbegründungen sind vollständig dokumentiert, sofern sie verwendet werden

Stellen Sie Prüfberichte bereit und begründen Sie technische, biologische und klinische Äquivalenz, Datenzugang und Anwendbarkeit auf jede Leistungsangabe.

06.16

Für jedes ungelöste Verifizierungs- oder Validierungsproblem liegt eine gelenkte Entscheidung vor

Dokumentieren Sie Abweichungen, Anomalien, nicht erfüllte Kriterien, Wiederholungsprüfungen, Auswirkungsbewertungen, Sonderfreigaben und Freigabeentscheidungen.

07 Dokumentation zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen Halten Sie die technische Dokumentation durch geplante Datenerhebung, Auswertung und Rückkopplung aktuell. 0 erfüllt · 0 n. a.
07.01

Der PMS-Plan ist produktspezifisch und erfüllt die anwendbaren Anforderungen von Anhang III der MDR

Definieren Sie Datenquellen, Methoden, Indikatoren, Schwellenwerte, Verantwortlichkeiten, Zeitpläne und Verbindungen zu Präventiv- oder Korrekturmaßnahmen.

07.02

Ein PMCF-Plan liegt vor oder die Nichtanwendbarkeit ist produktspezifisch begründet

Verbinden Sie PMCF-Ziele mit Restrisiken, Lücken der klinischen Evidenz, Langzeitleistung, neu auftretenden Risiken und nicht bestimmungsgemäßer Verwendung.

07.03

Verfahren für Reklamationen, Vorkommnisse, Vigilanz, Trendmeldungen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen sind umgesetzt

Definieren Sie Meldeentscheidungen, Fristen, Untersuchung, Eskalation, Behördenkommunikation und Wirksamkeitskontrollen.

07.04

PMS-Bericht oder PSUR ist aktuell und für die Produktklasse angemessen

Verwenden Sie den anwendbaren Berichtszyklus und berücksichtigen Sie Schlussfolgerungen, Verkaufs- oder Expositionsdaten, Populationsschätzungen, CAPA und erneute Nutzen-Risiko-Bewertung.

07.05

PMCF-Ergebnisse sind bewertet und in die klinische Bewertung aufgenommen

Halten Sie den PMCF-Bewertungsbericht aktuell und beschreiben Sie Auswirkungen auf Leistungsangaben, Risiken, Gebrauchsanweisung und weitere Datenerhebung.

07.06

PMS-Signale führen zu dokumentierter Untersuchung, CAPA und Wirksamkeitsprüfung

Dokumentieren Sie Entscheidungskriterien, Verantwortlichkeiten, Fristen, Änderungskontrolle und Abschlussnachweise.

07.07

PMS-Daten aktualisieren bei Bedarf Risikomanagement, klinische Bewertung, GSPR, Kennzeichnung und Entwicklung

Zeigen Sie den Rückkopplungsweg und stellen Sie sicher, dass zusammenhängende gelenkte Dokumente gemeinsam aktualisiert werden.

07.08

Marktregistrierungen, Zertifikate und EUDAMED-Einträge stimmen mit dem aktuellen Produkt überein

Lenken Sie Änderungen von Identifikatoren, Wirtschaftsakteuren, Zertifikatsumfang, Produktstatus und bereitgestellten Informationen.

Erstellen Sie einen nutzbaren Prüfbericht

Der druckbare Bericht enthält Prüfumfang, Status und Nachweisreferenzen. Er bewertet die Dokumentationsbereitschaft, ist jedoch keine MDR-Konformitätserklärung.

0 Erfüllt 59 Offen 0 Nicht anwendbar

Dieser Bericht dient der Bewertung der Bereitschaft der technischen Dokumentation. Er ist keine Konformitätserklärung, Rechtsberatung oder Zertifizierungsentscheidung. Die Anwendbarkeit muss für das konkrete Produkt und das jeweilige Konformitätsbewertungsverfahren bestätigt werden.

Erstellt mit mdrc-consulting.com/mdr-technical-documentation-checklist-de/

Verwenden Sie die Checkliste innerhalb des MDR-Nachweissystems

Die Anhänge II und III definieren die Struktur der technischen Dokumentation. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Produkt, der Klassifizierung, Zweckbestimmung, Technologie und dem Konformitätsbewertungsverfahren ab.

Verwendung der MDR-Checkliste

Ist für jedes Medizinprodukt nach der MDR eine technische Dokumentation erforderlich?

Hersteller müssen für Medizinprodukte, die nach der MDR auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, eine technische Dokumentation erstellen und aktuell halten. Ihr Inhalt muss dem Produkt angemessen sein und die anwendbaren Anforderungen abdecken.

Belegt eine ausgefüllte Checkliste die MDR-Konformität?

Nein. Die Checkliste dient der Prüfung der Dokumentationsbereitschaft. Die Konformität eines konkreten Produkts hängt von den anwendbaren Anforderungen, der Klassifizierung, den Technologien, den Nachweisen und dem Konformitätsbewertungsverfahren ab.

Wo werden die eingegebenen Informationen gespeichert?

Die Eingaben werden ausschließlich im lokalen Speicher des verwendeten Browsers gespeichert. Diese Seite übermittelt die Eingaben nicht an MDRC.

Benötigen Sie eine belastbare Prüfung Ihrer technischen Dokumentation?

MDRC passt die Dokumentations- und Nachweisstruktur an Ihr Medizinprodukt, seine Klassifizierung, Technologien und das Konformitätsbewertungsverfahren an.

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