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MDRC – Medical Devices Regulatory Compliance

EU-Marktzugang · MDR und IVDR

CE-Zertifikat und EC-Zertifikat für Medizinprodukte

Der Ausdruck „CE-Zertifikat“ ist weit verbreitet, kann aber drei unterschiedliche Dinge bezeichnen: die CE-Kennzeichnung, die EU-Konformitätserklärung des Herstellers und ein Zertifikat einer Benannten Stelle.

Welche Dokumente erforderlich sind, hängt davon ab, ob das Produkt der MDR oder IVDR unterliegt, welcher Risikoklasse es angehört, welche Merkmale es aufweist und welches Konformitätsbewertungsverfahren gewählt wurde. Ein Zertifikat ersetzt nicht das übrige Konformitätssystem.

Anwendungsbereich Medizinprodukte und IVD Rechtsrahmen MDR und IVDR Aktualisiert September 2026

Ein informeller Ausdruck, drei unterschiedliche regulatorische Elemente

Es gibt kein einheitliches Dokument mit der offiziellen Bezeichnung „CE-Zertifikat“, das jeder Medizinproduktehersteller erhalten muss. Der Ausdruck wird häufig verkürzt verwendet, doch die rechtlichen Dokumente und ihre Aussteller unterscheiden sich.

01

Eine Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung wird vor dem Inverkehrbringen in der EU auf einem konformen Produkt angebracht. Ist eine Benannte Stelle beteiligt, folgt der Kennzeichnung üblicherweise deren vierstellige Kennnummer.

Verantwortlich

Der Hersteller nach Abschluss der Konformitätsbewertung

03

Nachweis einer unabhängigen Stelle

Zertifikat der Benannten Stelle

Eine entsprechend benannte Stelle stellt nach Abschluss der anwendbaren Bewertung ein Zertifikat aus. Die offizielle Bezeichnung richtet sich nach der Verordnung und dem Konformitätsbewertungsverfahren.

Ausgestellt von

Einer Benannten Stelle mit dem erforderlichen Benennungsumfang

Für welche Produkte ist ein Zertifikat einer Benannten Stelle erforderlich?

Jeder Hersteller muss eine Konformitätsbewertung durchführen. Entscheidend ist, ob er sie ohne Benannte Stelle abschließen kann oder ob eine unabhängige Bewertung und Zertifizierung erforderlich sind.

MDR

Verordnung (EU) 2017/745

Medizinprodukte

Selbstdeklaration

Klasse I

Produkte, die nicht steril sind, keine Messfunktion haben und keine wiederverwendbaren chirurgischen Instrumente sind, benötigen grundsätzlich kein Zertifikat einer Benannten Stelle.

Begrenzte Bewertung

Klassen Is, Im und Ir

Die Benannte Stelle ist nur hinsichtlich der in Artikel 52 Absatz 7 MDR genannten Aspekte der Sterilität, der Messfunktion oder der Wiederverwendbarkeit chirurgischer Instrumente beteiligt.

Zertifikat erforderlich

Klassen IIa, IIb und III

Eine Benannte Stelle muss die anwendbare Konformitätsbewertung durchführen und das oder die für das gewählte Verfahren vorgesehenen Zertifikate ausstellen.

IVDR

Verordnung (EU) 2017/746

In-vitro-Diagnostika

Selbstdeklaration

Klasse A, nicht steril

Der Hersteller führt die Konformitätsbewertung grundsätzlich selbst durch und stellt die EU-Konformitätserklärung ohne Zertifikat einer Benannten Stelle aus.

Begrenzte Bewertung

Klasse A, steril

Die Benannte Stelle ist ausschließlich hinsichtlich der Herstellung, Sicherung und Aufrechterhaltung steriler Bedingungen beteiligt.

Zertifikat erforderlich

Klassen B, C und D

Eine Benannte Stelle führt die anwendbare Bewertung durch. Bei höheren Klassen können zusätzliche Bewertungen der technischen Dokumentation sowie Labor- oder Expertenprüfungen erforderlich sein.

Dies sind die allgemeinen Verfahren für Produkte, die in Verkehr gebracht werden. Sonderanfertigungen, Prüfprodukte, Produkte für Leistungsstudien, hausinterne Produkte und Übergangsprodukte erfordern eine gesonderte Bewertung.

Ein Zertifikat ist ein Ergebnis der Konformitätsbewertung

Die Zertifizierung ist Teil eines umfassenderen Ablaufs. Wer ein Zertifikat beantragt, bevor Produktstatus und regulatorisches Verfahren feststehen, erzeugt meist Nacharbeit statt Marktzugang.

01

Qualifizieren und klassifizieren

Bestätigen Sie Produktstatus, Zweckbestimmung und Risikoklasse.

02

Verfahren auswählen

Wählen Sie das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren nach MDR oder IVDR.

03

Nachweise aufbauen

Bereiten Sie QMS, technische Dokumentation und klinische Nachweise beziehungsweise Leistungsnachweise vor.

04

Externe Bewertung durchlaufen

Beauftragen Sie eine ordnungsgemäß benannte Stelle, wenn das Verfahren dies verlangt.

05

Erklärung ausstellen

Erstellen und unterzeichnen Sie die EU-Konformitätserklärung für das erfasste Produkt.

06

CE-Kennzeichnung anbringen

Bringen Sie die Kennzeichnung und gegebenenfalls die Kennnummer der Benannten Stelle an.

Ergebnis für den Marktzugang

Ein zusammenhängender Nachweissatz statt eines isolierten Zertifikats

Das Zertifikat muss mit dem genehmigten QMS, der technischen Dokumentation, dem erfassten Produktspektrum, der EU-Konformitätserklärung, den Registrierungsdaten, der Kennzeichnung und den Kontrollen nach dem Inverkehrbringen übereinstimmen.

Zertifikate Benannter Stellen sind verfahrensspezifisch

MDR und IVDR reduzieren die Konformitätsbewertung nicht auf ein allgemeines Zertifikat. Das konkrete Dokument hängt vom Verfahren nach dem jeweiligen Anhang und vom Gegenstand der Bewertung durch die Benannte Stelle ab.

QMS

EU-Zertifikat über das Qualitätsmanagementsystem

Bestätigt, dass die Benannte Stelle das Qualitätsmanagementsystem für den angegebenen regulatorischen Geltungsbereich und die genannten Produktgruppen genehmigt hat.

TD

EU-Zertifikat über die Bewertung der technischen Dokumentation

Bestätigt die erfolgreiche produktspezifische Bewertung der technischen Dokumentation, sofern das anwendbare Verfahren sie verlangt.

TYPE

EU-Baumusterprüfbescheinigung

Bestätigt, dass ein repräsentatives Baumuster im Verfahren nach Anhang X den anwendbaren regulatorischen Anforderungen entspricht.

PV

Zertifikat zur Qualitätssicherung der Produktion oder Produktprüfung

Bestätigt die Konformitätsbewertung nach Anhang XI und die Kontrollen der Produktion oder Produktprüfung.

Die Terminologie hat sich geändert, frühere Zertifikate bestehen jedoch fort

In den englischen Zertifikatstiteln nach den früheren Medizinprodukterichtlinien wurde „EC“ verwendet; die deutschen Fassungen nutzten „EG“, etwa bei EG-Auslegungsprüf- und EG-Baumusterprüfbescheinigungen. MDR und IVDR verwenden in den offiziellen Titeln der nach den neuen Verordnungen ausgestellten Zertifikate grundsätzlich „EU“.

Ein als EC- oder EG-Zertifikat bezeichnetes Dokument ist daher nicht automatisch falsch oder ungültig. Es kann sich um ein echtes Zertifikat nach einer früheren Richtlinie handeln. Seine Relevanz hängt von den anwendbaren Übergangsbestimmungen, der Gültigkeit des Zertifikats, dem Produktstatus und der fortdauernden Erfüllung der Bedingungen für ein Übergangsprodukt ab.

Prüfen Sie Zertifikat, Aussteller und Geltungsbereich

Ein professionell aussehendes PDF genügt nicht. Bestätigen Sie, dass die ausstellende Stelle für die einschlägigen Rechtsvorschriften und den erforderlichen Umfang benannt war und dass das Zertifikat den Hersteller und die gelieferten Produkte tatsächlich erfasst.

Prüfblatt für das Zertifikat Jedes Feld prüfen
Ausstellende Stelle
Name und vierstellige Kennnummer der Benannten Stelle
Rechtlicher Hersteller
Genaue Firmierung und eingetragene Anschrift
Rechtsgrundlage
MDR oder IVDR und das anwendbare Verfahren nach dem jeweiligen Anhang
Erfasster Geltungsbereich
Produktgruppen, Modelle, Basis-UDI-DI oder Zertifikatsanlage
Zertifikatsstatus
Ausstellungsdatum, Ablaufdatum, Nachträge und Einschränkungen
01

Benannte Stelle in NANDO prüfen

Gleichen Sie die vierstellige Kennnummer ab und bestätigen Sie, dass die Stelle nach MDR oder IVDR für die betreffenden Verfahren und Produkttechnologien benannt ist.

NANDO öffnen
02

Zertifikat beim Aussteller prüfen

Nutzen Sie die Zertifikatsdatenbank der Benannten Stelle oder wenden Sie sich direkt an sie. Prüfen Sie Zertifikatsnummer, aktuellen Status, erfasste Standorte und Produkte sowie sämtliche Nachträge.

03

Zertifikat mit dem gelieferten Produkt abgleichen

Bestätigen Sie, dass Modellbezeichnungen, Basis-UDI-DI, Zweckbestimmung, Klassifizierung und Herstellerangaben in Zertifikat, Erklärung, Kennzeichnung und technischer Dokumentation übereinstimmen.

„CE-Zertifikat“ ohne identifizierbare ausstellende Stelle

Kennnummer der Benannten Stelle stimmt nicht mit NANDO überein

Zertifikatsumfang erfasst das gelieferte Produkt nicht

Abgelaufenes, ausgesetztes oder zurückgezogenes Zertifikat wird als gültig vorgelegt

Zertifizierung schreibt die Konformität nicht dauerhaft fest

Ein gültiges Zertifikat dokumentiert eine Konformitätsbewertungsentscheidung für einen festgelegten Umfang. Es beseitigt weder die fortlaufenden Pflichten des Herstellers noch genehmigt es automatisch jede künftige Produktänderung.

01

Die technische Dokumentation muss aktuell bleiben.

02

Wesentliche Änderungen können eine vorherige Genehmigung der Benannten Stelle erfordern.

03

Überwachungsaudits und Pflichten nach dem Inverkehrbringen bestehen fort.

04

Der Hersteller bleibt für die Produktkonformität verantwortlich.

Verfahren anhand des offiziellen Textes prüfen

Das richtige Ergebnis hängt vom Produkt und vom vollständigen regulatorischen Verfahren ab. Verwenden Sie den aktuellen konsolidierten Rechtstext und die offiziellen Benennungsdaten der ausgewählten Benannten Stelle.

Bevor Sie sich auf ein Zertifikat verlassen

Diese Antworten behandeln häufige Fragen zur Terminologie und zum Verfahren. Die Beurteilung eines konkreten Produkts hängt weiterhin von seiner Qualifizierung, Klassifizierung und Konformitätsbewertungsstrategie ab.

Gibt es ein offizielles CE-Zertifikat für Medizinprodukte?

CE ist eine Konformitätskennzeichnung und nicht die offizielle Bezeichnung eines einheitlichen Zertifikats. Der Hersteller stellt eine EU-Konformitätserklärung aus; eine Benannte Stelle stellt verfahrensspezifische Zertifikate aus, wenn eine unabhängige Bewertung erforderlich ist.

Benötigen alle Medizinprodukte ein Zertifikat einer Benannten Stelle?

Nein. Nach der MDR können die meisten Produkte der Klasse I, die weder steril sind noch eine Messfunktion haben und keine wiederverwendbaren chirurgischen Instrumente sind, selbst deklariert werden. Bei den Klassen Is, Im und Ir ist die Benannte Stelle begrenzt beteiligt. Für die Klassen IIa, IIb und III ist eine Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle erforderlich.

Benötigen alle IVD ein Zertifikat einer Benannten Stelle?

Nein. Nach der IVDR können nicht sterile IVD der Klasse A grundsätzlich selbst deklariert werden. Bei sterilen Produkten der Klasse A ist die Benannte Stelle begrenzt beteiligt; für Produkte der Klassen B, C und D ist eine Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle erforderlich.

Was ist ein EC-Zertifikat?

In den offiziellen englischen Zertifikatstiteln nach den früheren Medizinprodukterichtlinien wurde die EC-Terminologie verwendet; die deutschen Fassungen nutzten EG. Zertifikate nach MDR und IVDR verwenden grundsätzlich die EU-Terminologie. Prüfen Sie stets Rechtsgrundlage, Verfahren nach dem jeweiligen Anhang, Gültigkeit und erfasste Produkte.

Reicht ein ISO-13485-Zertifikat für die CE-Kennzeichnung aus?

Nein. Eine Zertifizierung nach ISO 13485 weist für sich allein keine Konformität mit MDR oder IVDR nach. Sie ersetzt weder die anwendbare regulatorische Konformitätsbewertung noch die technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung oder Schritte zur CE-Kennzeichnung.

Wie lässt sich ein Zertifikat für Medizinprodukte prüfen?

Prüfen Sie die Benannte Stelle und ihren Benennungsumfang in NANDO. Bestätigen Sie anschließend bei der ausstellenden Stelle oder im anwendbaren EU-Zertifikatssystem die Zertifikatsnummer, den Hersteller, die erfassten Produkte, Gültigkeitsdaten, das Verfahren nach dem jeweiligen Anhang, Nachträge und den aktuellen Status.

Bestimmen Sie, welches Zertifikat Ihr Produkt tatsächlich benötigt

MDRC kann regulatorischen Status und Klasse bestätigen, das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren festlegen, den erforderlichen Zertifikatssatz bestimmen und die Nachweisschnittstellen für die Prüfung durch die Benannte Stelle vorbereiten.

Zertifizierungsweg prüfen

Diese Seite enthält allgemeine regulatorische Informationen und ersetzt keine produktspezifische Klassifizierungs- oder Konformitätsbewertung.