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MDRC – Medical Devices Regulatory Compliance

MDR · IVDR · MDCG 2019-16 rev.1

Verankern Sie Cybersicherheit als Produkteigenschaft des Medizinprodukts

Konformität wird nicht durch einen einzigen Penetrationstest nachgewiesen. Der Hersteller muss Architektur, Bedrohungen, Patientenrisiken, Risikokontrollmaßnahmen, Verifizierung, Anwenderinformationen und den Umgang mit Schwachstellen über den gesamten unterstützten Lebenszyklus verknüpfen.

ProdukteMedizinprodukte und IVD FokusSicherheit und Leistung ZeitraumGesamter Lebenszyklus

Beginnen Sie mit den Produktanforderungen, nicht mit einer Prüfliste

MDCG 2019-16 rev.1 schafft kein gesondertes Zertifizierungsverfahren. Der Leitfaden erläutert, wie die cybersicherheitsbezogenen Anforderungen aus Anhang I der MDR und IVDR mit technischer Dokumentation, PMS und Vigilanz verknüpft werden.

MDR

Verordnung (EU) 2017/745

Medizinprodukte

17.2
Entwicklungslebenszyklus, Risikomanagement einschließlich Informationssicherheit, Verifizierung und Validierung
17.4
Mindestanforderungen an Hardware, IT-Netze und IT-Sicherheitsmaßnahmen, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Software erforderlich sind
23.4
Informationen für die sichere Anwendung einschließlich Anforderungen an die IT-Umgebung und Sicherheitsmaßnahmen
IVDR

Verordnung (EU) 2017/746

In-vitro-Diagnostika

16.2
Entwicklungslebenszyklus, Risikomanagement einschließlich Informationssicherheit, Verifizierung und Validierung
16.4
Mindestanforderungen an Hardware, IT-Netze und IT-Sicherheitsmaßnahmen, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Software erforderlich sind
20.4.1
Informationen in der Gebrauchsanweisung einschließlich Anforderungen an die IT-Umgebung und Sicherheitsmaßnahmen

Steuern Sie die Sicherheit während des gesamten unterstützten Lebenszyklus

Bedrohungen und Schwachstellen ändern sich schneller als die grundlegende Produktkonstruktion. Eine Sicherheitsbewertung bleibt daher nur belastbar, wenn der Hersteller nach der Freigabe wirksame Prozesse für Überwachung, Bewertung und rechtzeitige Behebung betreibt.

  1. 01

    Kontext definieren

    Architektur, Schutzgüter, Daten, Anwender, klinische Funktionen, Schnittstellen, Betriebsumgebung und Unterstützungsdauer.

  2. 02

    Bedrohungen modellieren

    Vertrauensgrenzen, Angriffsflächen, vorhersehbare Szenarien, Ausnutzbarkeit und mögliche Auswirkungen auf Patienten.

  3. 03

    Risiken konstruktiv reduzieren

    Minimale Berechtigungen, Authentifizierung, Segmentierung, Datenschutz, Protokollierung, Resilienz und sichere Aktualisierung.

  4. 04

    Komponenten kontrollieren

    Software Dritter und Open-Source-Software, Versionsherkunft, bekannte Schwachstellen, SBOM und gelenkter Austausch.

  5. 05

    Umsetzung verifizieren

    Codeanalyse, Scans, Fuzzing, Prüfung von Schnittstellen und Updates, Penetrationstests und Prüfung des Restrisikos.

  6. 06

    Sicherheit aufrechterhalten

    Bedrohungsmonitoring, Annahme von Meldungen, Schwachstellenbewertung, Patches, Kommunikation, CAPA, PMS und erforderlichenfalls Vigilanz oder FSCA.

CVertraulichkeit
IIntegrität
AVerfügbarkeit

Die Bedeutung jeder Eigenschaft richtet sich nach Produktfunktion und Patientenrisiko.

Zeigen Sie den rückverfolgbaren Weg von der Bedrohung zur verifizierten Kontrolle

Ein eigenständiger Cybersicherheitsbericht kann hilfreich sein, reicht aber nicht aus. Die Nachweise müssen mit Zweckbestimmung, Architektur, Softwareanforderungen, Risikomanagement, Verifizierung, Gebrauchsanweisung, PMS und der tatsächlich freigegebenen Konfiguration übereinstimmen.

01

Cybersicherheitsplan

Rollen, Prozesse, Kriterien, Methoden, Werkzeuge, Lieferanten, Änderungskontrolle und Tätigkeiten nach der Freigabe.

02

Architektur und Datenflüsse

Komponenten, Vertrauensgrenzen, Schnittstellen, Protokolle, Ports, externe Dienste, Cloud-Umgebung und Updates.

03

Bedrohungsmodell und Risikobewertung

Schutzgüter, Angriffsszenarien, Schwachstellen, Ausnutzbarkeit, Schaden, Kontrollen und Restrisiko.

04

Komponenten und SBOM

Identifizierung von Drittkomponenten, Versionen, Lizenzen, Quellen, bekannte Schwachstellen und Unterstützungsstatus.

05

Verifizierungs- und Validierungsberichte

Begründeter Methodenumfang, Annahmekriterien, Ergebnisse, ungelöste Anomalien und Regressionstests nach Änderungen.

06

Informationen für den sicheren Betrieb

Unterstützte Umgebung, Konfiguration, Netzanforderungen, Zugriffsrollen, Sicherung, Protokollierung und Installation von Updates.

07

Plan für das Schwachstellenmanagement

Meldekanal, Triage, Fristen, koordinierte Offenlegung, Sofortmaßnahmen, Patches und Anwenderkommunikation.

08

PMS- und Vigilanzaufzeichnungen

Signale, Trends, Vorkommnisse, Korrekturmaßnahmen, Risikoaktualisierungen und Auswirkungen auf die klinische Bewertung oder Leistungsbewertung.

Verteilen Sie Tätigkeiten, nicht die Verantwortung des Herstellers

Die Sicherheit eines vernetzten Produkts hängt von Hersteller, Integrator, Gesundheitseinrichtung und Anwender ab. Der Hersteller muss angemessene Annahmen zur Umgebung definieren und relevante Informationen bereitstellen. Risiken, die durch die Produktkonstruktion zu reduzieren sind, kann er jedoch nicht auf den Betreiber übertragen.

Hersteller

Sicheres Produkt und unterstützter Lebenszyklus

  • Definiert Sicherheitskontext und Anforderungen
  • Implementiert und verifiziert Kontrollen
  • Pflegt Komponenten und behebt Schwachstellen
  • Stellt Informationen bereit und aktualisiert die Dokumentation
Integrator

Gelenkte Installation und Konfiguration

  • Befolgt die Anforderungen des Herstellers
  • Prüft Schnittstellen und Kompatibilität
  • Dokumentiert Konfiguration und Änderungen
  • Übermittelt Informationen zu festgestellten Problemen
Gesundheitseinrichtung

Geschützte Infrastruktur und Betrieb

  • Segmentiert Netze und steuert Zugriffe
  • Betreibt Sicherungs- und Wiederherstellungsprozesse
  • Installiert abgestimmte Aktualisierungen
  • Reagiert auf Ereignisse und informiert den Hersteller
Anwender

Anwendung in der festgelegten Umgebung

  • Befolgt Anweisungen und Einschränkungen
  • Schützt Zugangsdaten und physischen Zugriff
  • Deaktiviert vorgesehene Schutzmaßnahmen nicht
  • Meldet Ausfälle und verdächtige Ereignisse

Setzen Sie eine Schwachstelle nicht automatisch mit einem schwerwiegenden Vorkommnis gleich

Ein eingehendes Signal erfordert zunächst eine technische und klinische Bewertung. Auch wenn keine Vigilanzmeldung erforderlich ist, müssen Entscheidung und Maßnahmen in PMS, Risikomanagement und CAPA rückverfolgbar bleiben.

  1. 01

    Signal annehmen und sichern

    Forschende, Anwender, Lieferanten, Veröffentlichungen, Schwachstellendatenbanken, Beschwerden oder internes Monitoring.

  2. 02

    Betroffene Konfiguration bestätigen

    Versionen, Komponenten, Betriebsbedingungen, Zugänglichkeit des Angriffs und Hinweise auf bekannte Ausnutzung.

  3. 03

    Patientensicherheit bewerten

    Auswirkungen auf Leistung, diagnostische oder therapeutische Entscheidungen, Verfügbarkeit und möglichen Schaden.

  4. 04

    Regulatorische Maßnahmen bestimmen

    Reguläre Behebung, Sofortmaßnahme, Anwenderinformation, schwerwiegendes Vorkommnis, FSCA, Trend- oder sonstige Meldung.

  5. 05

    Beheben und Rückkopplung schließen

    Patch oder kompensierende Maßnahme, V&V, gelenkte Bereitstellung sowie Aktualisierung von Risiken, PMS und Dokumentation.

Koordinierte Offenlegung von Schwachstellen

Veröffentlichen Sie einen eindeutigen Meldekanal, bestätigen Sie den Eingang, schützen Sie sensible Informationen, stimmen Sie Fristen für Behebung und Kommunikation ab und verzögern Sie keine Maßnahmen, die zur Risikominderung erforderlich sind.

Trennen Sie Produktkonformität und Pflichten der Organisation

MDR oder IVDR bleiben die Grundlage der CE-Kennzeichnung des Medizinprodukts. Andere Rechtsakte können parallel auf Daten, den Hersteller, eine Gesundheitseinrichtung, ein KI-System oder ein eigenständiges digitales Produkt anwendbar sein.

Produkt

Cyber Resilience Act

Die Verordnung (EU) 2024/2847 gilt nicht für Produkte mit digitalen Elementen, die in den Anwendungsbereich der MDR oder IVDR fallen. Eigenständige Komponenten oder Plattformen außerhalb dieses Anwendungsbereichs sind gesondert zu bewerten.

Organisation

NIS2

Die Richtlinie (EU) 2022/2555 erfasst bestimmte Hersteller von Medizinprodukten und IVD. Die Anwendbarkeit hängt von Kategorie und Größe der Einrichtung sowie vom nationalen Recht des Mitgliedstaats ab.

Daten

DSGVO

Datenschutz ersetzt nicht die Produktsicherheit. Rollen, Rechtsgrundlagen, Datenminimierung, Betroffenenrechte, Sicherheit der Verarbeitung und Pflichten bei Datenschutzverletzungen sind gesondert zu bestimmen.

Technologie

Verordnung über künstliche Intelligenz

Bewerten Sie bei KI-gestützten Funktionen zusätzlich die Einstufung des Systems, Pflichten der Akteure, Datenqualität, menschliche Aufsicht, Robustheit und das Zusammenspiel mit dem Konformitätsbewertungsverfahren.

Praktische Grenzen der Anforderungen

Der Arbeitsumfang hängt von Architektur, vorgesehener Betriebsumgebung, klinischer Funktion, unterstützter Lebensdauer und den Folgen eines Verlusts von Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit ab.

Gelten die Anforderungen nur für vernetzte Produkte?

Nein. Auch ein eigenständiges Produkt kann anfällige lokale Schnittstellen, Wechseldatenträger, Servicezugänge, Aktualisierungsmechanismen oder Komponenten Dritter enthalten. Die Bewertung muss die tatsächliche Architektur und vorhersehbare Angriffswege berücksichtigen.

Reicht ein Penetrationstest aus?

Nein. Er ist eine Verifizierungsmethode. Er ersetzt weder Bedrohungsmodellierung, Risikomanagement, sichere Architektur, Komponentenkontrolle und anforderungsbasierte Prüfung noch Anwenderinformationen und Prozesse nach dem Inverkehrbringen.

Ist eine SBOM verpflichtend?

MDR und IVDR schreiben kein einheitliches SBOM-Format vor. MDCG 2019-16 rev.1 nennt sie jedoch als relevante Information. Die Identifizierung von Komponenten Dritter ist erforderlich, um bekannte Schwachstellen zu überwachen und den Stand der Technik aufrechtzuerhalten.

Muss jede Schwachstelle gemeldet werden?

Nicht automatisch über das Vigilanzsystem. Jede Schwachstelle erfordert eine dokumentierte Bewertung der Ausnutzbarkeit und des möglichen Schadens. Die Meldepflicht hängt von den anwendbaren Definitionen eines Vorkommnisses, eines schwerwiegenden Vorkommnisses, einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit und der Notwendigkeit einer FSCA ab.

Gilt der Cyber Resilience Act für ein MDR- oder IVDR-Produkt?

Nein. Produkte mit digitalen Elementen, die in den Anwendungsbereich der MDR oder IVDR fallen, sind vom Cyber Resilience Act ausgenommen. Eigenständige Produkte oder Komponenten außerhalb dieses Bereichs müssen gesondert bewertet werden.